Kriegsleistungen

Kriegsleistungen

Kriegsleistungen, Leistungen, zu denen die Bewohner des eigenen Landes für das Heer während der Mobilmachungs- und Kriegszeit verpflichtet sind; im Deutschen Reich durch Gesetz vom 13. Juni 1873 und die Ausführungsbestimmungen vom 1. April 1876 geregelt.


http://www.zeno.org/Brockhaus-1911. 1911.

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  • Kriegsleistungen — Kriegsleistungen,   Sach und Werkleistungen zu militärischen Zwecken. In Deutschland ist die Bevölkerung nach dem Bundesleistungsgesetz zu Kriegsleistungen verpflichtet. Die Forderung von Kriegsleistungen im besetzten Feindgebiet unterliegt den… …   Universal-Lexikon

  • Kriegsleistungen — Kriegsleistungen, Leistungen, welche für die mobile Truppenmacht eines Landes von dessen Angehörigen beansprucht werden. Da nämlich durch die Mobilmachung der Barvorrat des Staates ungemein in Anspruch genommen, und da durch eine solche zudem… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Kriegsleistungen — (war services; services de guerre; servizi di guerra), Naturalleistungen, die für die mobile Truppenmacht eines Landes beansprucht werden. Die Eisenbahnen bilden das gewaltigste Hilfsmittel für den Aufmarsch der Heere und für ihre taktischen… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Hand- und Spanndienste — waren eine Verpflichtung zu körperlicher Arbeit gegenüber dem Staat oder einem Herrscher, die unter dem historischen Begriff Frondienst zusammengefasst werden können. Handdienste (der Dienstpflichtige hatte mit seiner eigenen Hand Arbeiten zu… …   Deutsch Wikipedia

  • Judenzählung — Deutsche Kavalleristen des Reserve Husaren Regiments 11 im Schützengraben, 1916 Die „Judenzählung“ oder „Judenstatistik“ vom 1. November 1916 war eine staatlich angeordnete statistische Erhebung zum Anteil der Juden an allen Soldaten des… …   Deutsch Wikipedia

  • Kriegsschade — Kriegsschade, jede Vermögenseinbuße, die während eines Krieges dem einzelnen durch Maßregeln der feindlichen Macht, wie z. B. durch Beschießung, Blockade, Plünderung, oder durch die Gegenoperationen der eignen Truppen erwächst. Den Gegensatz… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Militärlasten — Militärlasten, Verpflichtungen vermögensrechtlicher Art, die den Bewohnern eines Staatsgebietes im Interesse der Landesverteidigung auferlegt sind. Es werden Friedens und Kriegsleistungen unterschieden. Zu den erstern (s. die bestehenden… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Reichsgesetze — Azahlungsgeschäfte, 16. Mai 1894. Aktien Gesetz, 11. Juni 1870, Novelle vom 18. Juli 1884; aufgehoben durch Handelsgesetzbuch vom 10. Mai 1897. Algeciras Akte, 21. Dezember 1906. Altersversicherung, s. Invalidenversicherungs–Gesetz. Anfechtungs… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Militärbeförderung auf Eisenbahnen — (military transport; transport militaire; trasporto militare). Sie umfaßt die Einrichtung, Vorbereitung und Ausführung aller militärischen Transporte in Frieden und Krieg sowohl bei der Heranziehung, Ausbildung, Unterbringung, Verwendung und… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

  • Militärtarife — (military tariffs; tarifs militaire; tariffe militari). In den Ländern mit Privateisenbahnen wird diesen bei Erteilung der Genehmigung die Verpflichtung auferlegt, alle Transporte für das Heer zu ermäßigten Sätzen auszuführen, und auch in den… …   Enzyklopädie des Eisenbahnwesens

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